Im Volksmund auch Nebenkostenabrechnung oder ganz richtig Jahresbetriebskostenabrechnung. Wie Sie diese richtig erstellen, erfahren Sie hier. Zunächst sollten Sie wissen, wo Sie die Rechtsgrundlage dafür finden. Diese ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Eine Betriebskostenabrechnung muss einen Zeitraum von einem Jahr abdecken. Dabei ist es unerheblich ob das vom 1.1. bis 31.12. ist, oder vom 1.3. bis 28.2. nächsten Jahres. Der Vermieter muss spätestens 12 Monate nach dem Ende der der Abrechnungsperiode die Abrechnung an die Mieter überreicht haben. Wenn Mieter innerhalb dieses Abrechnungszeitraums ausziehen, dann trägt normalerweise der Mieter die Kosten für die Zwischenablesung für seine Verbräuche, z.B. für Gasverbrauch, Wasserverbrauch und Stromverbrauch. Auch hier gilt dann die Frist 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums für den Zugang der Abrechnung.
Nun müssen laut Betriebskostenverordnung diese Kosten fair und korrekt auf die Mieter verteilt werden. Dazu gibt es folgende Aufteilungsschlüssel
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