Grundstücksverkauf

 

Als Immobilienmakler und Immobilienbewerter gehen wir typischerweise wie folgt vor.

  1. Wir erörtern zunächst mit dem Verkaufsinteressent, ob es Sinn macht, das Grundstück zu verkaufen, wem es alles gehört bzw. ob keine Ansprüche Dritter existieren, wie z.B. ein Nutzungsrecht, Durchgangsrecht oder Erschließungsrecht für Nachbargrundstücke oder die Gemeinde/Kommune. Besonders wichtig ist es, zu wissen, was ein Käufer mit dem Grundstück darf und was nicht. Welche Baulandqualität hat das Grundstück und wie ist es gemäß Bebauungsplan ausgewiesen. Als Bauland, Rohbauland oder Bauerwartungsland? Die Baunutzungsverordnung regelt überdies noch die Art der Nutzung (Wohnbaufläche, gewerbliche Fläche etc.), die Maße der maximalen Bebauung und die Bauweisen. Was sagt ein Flächennutzungsplan? Werden Neubaugebiete ausgewiesen? Die Bodenbeschaffenheit und Topografie spielen für die Projektierung und Erschließung eine weitere wesentliche Rolle.
  2. Es wird eine circa-Marktwertermittlung und eine Marktanalyse angefertigt
  3. Wird der Maklerauftrag gegeben, kommen wir vorbei und begutachten das Grundstück, sammeln von Ihnen die wesentlichen Informationen
  4. Grundbuch, Lageplan, Bebauungsplan, Flächennutzungsplan und weitere Dokumente besorgen wir in aktueller Fassung von den Behörden und Geminden/Kommunen
  5. Eine fundierte Wertermittlung nach der ImmoWertV wird durchgeführt
  6. Professionelle Fotografien, Panoramen, Weitwinkelaufnahmen und Drohnenüberflug-Videos können ggf. werden erstellt
  7. Mit allen Aufnahmen, Informationen, Plänen und Dokumenten erstellen wir ein hochklassiges Exposé mit aussagekräftigem Wording, das Sie überprüfen und zuletzt “absegnen”
  8. Die Vermarktungskampagne: Ihr Exposé wird auf führenden Immobilienplattformen und bis zu 150 weiteren Portalen mit maximaler Reichweite und bester Sichtbarkeit online gestellt
  9. Zeitgleich informieren wir alle potenziellen Interessenten in unserem eigenen exklusiven Kundennetzwerk
  10. Wir führen qualifizierende Interessenten-Gespräche und organisieren Begehungstermine
  11. Bei Begehungen geben wir unsere gesamte objektive und fundierte Expertise zu Ihrem Grundstück ab und beraten Käufer ggf. schon im Vorfeld über bauliche Möglichkeiten und Finanzierungsfragen
  12. Bei einer engeren Auswahl der Kaufinteressenten prüfen wir Bonitätsnachweise und Finanzierungszusagen z.B. von Kreditinstituten 
  13. Verhandlungsgespräche: Sollten mehrere Interessenten zusagen, kann ein Bieterverfahren stattfinden, andernfalls der Kaufpreis nach unten korrigiert werden – Sie entscheiden natürlich bei alldem
  14. Letztlich behält sich der Eigentümer und Verkäufer das Recht vor, den geeignetsten Käufer selbst zu bestimmen – oder auch gar nicht zu verkaufen
  15. Kaufvertrag beim Notar

ULRICHS IMMOBILIEN strebt immer eine WIN-WIN-Situation an. Grundvoraussetzung ist, dass der echte Geschäftswille beider Vertragsparteien eindeutig festgestellt werden muss: Der Verkäufer muss den eindeutigen Willen haben, die Immobilie zu verkaufen und darf nicht “gedrängt” werden, muss seinen Mehrwert für sich klar erkennen. Der Käufer soll ebenfalls noch nach langer Zeit mit seiner Kaufentscheidung zufrieden sein. Darum ist es wichtig, rechtliche Unwägbarkeiten unbedingt zu klären, um Rückabwicklungen auszuschließen. Eine fundierte Eigentümerberatung gibt dem Kaufinteressenten die Sicherheit, die er als künftiger Eigentümer benötigt, damit er das Objekt sinnvoll und nach seinen Plänen auch nutzen kann, was bei der Entscheidungsfindung zum Kauf oder Nicht-Kauf enorm hilft. Als Immobilienmakler nimmt ULRICHS IMMOBILIEN Ihnen all diese Arbeit ab. Rechtssicher, professionell, gründlich und zügig.

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