Win-Win-Situation

 

Das Hohe C des richtigen Makelns

Ein Makler ist sehr eng an Recht und Gesetz gebunden, wenn es darum geht, eine Immobilie richtig zu bewerten, sie fehlerfrei zu vermarkten, vermitteln und schließlich den Verkauf für den Notar vorzubereiten. Die Auflassung (Kaufvertragseinigung) muss absolut im Interesse aller Beteiligten sein. Handlungswille, Rechtsbindungswille, Handlungsbewusstsein, Erklärungsbewusstsein und der Geschäftswille sind nur ein paar rechtliche Fachtermini, mit denen ein Makler feststellen sollte, dass ein Kaufvertrag später nicht anfechtbar ist. Irrtümer müssen so gut es irgend geht ausgeschlossen werden. Zudem ist ein Makler der Neutralität verpflichtet. Er darf zudem einen potenziellen Verkäufer niemals zum Verkauf drängen.

Soviel zum Juristischen.

Praktisch gesehen bedeutet dies, dass man all diese Voraussetzungen nur schaffen kann, wenn tatsächlich auf allen Seiten nur subjektive Vorteile bestehen. Verkäufer sowie Käufer müssen auch nach Jahren noch sagen können, dass sie den gemachten Schritt nicht bereuen. Es gehört zu unseren eigenen Qualitätsansprüchen und zu Ihrem Mehrwert durch uns, dass wir auf Wunsch in der Tiefe analysieren, ob ein Verkauf oder Kauf tatsächlich eher eine gute oder weniger gute Entscheidung ist. Viele haben bereits entschieden, aber dennoch möchten wir grundsätzlich ein klein wenig die Hintergründe wissen, um nötigenfalls Hinweise oder Bedenken zu geben. Wir bieten jedenfalls diesen Service auf Wunsch als Inklusivleistung an.

 

Beispiele für eine Win-Win-Situation bei einem Immobilienkauf

Möchten Menschen älteren Jahrgangs Erbstreitigkeiten oder Erbe noch zu Lebzeiten auszahlen, indem Sie eine Immobilie verkaufen. Sofern kein Erbe ernstes Interesse oder die Möglichkeit durch räumliche Nähe hätte, aus dem Haus ein Renditeobjekt zu machen oder selbst darin zu wohnen, dann wäre dies bereits eine Win-Situation. Win-Win wäre es, wenn ein qualifizierter Käufer noch jung, motiviert und auch finanziell gut durchdacht in dem Kaufobjekt seinen Traum erkennt.
Oder: Zwischenvermietung, bis ein Käufer oder z.B. Langzeitpächter gefunden ist.
Oder: Kostenersparnis für Käufer, indem fachkundige Mieter mit niedrigerer Miete oder Verzicht der Mieterhöhung auf x Jahre sich bereit erklären zu renovieren und z.B. nur gegen Materialkostenerstattung eine Einbauküche zu installieren, Gärtner- oder Hauswartdienste übernehmen.

 

Beispiel für eine Win-Win-Win-Situation bei einem Immobilienverkauf

Jemand möchte eine vermietete Wohnung verkaufen, um mit dem Erlös eine andere Immobilienfinanzierung zu tilgen, damit aus einem finanziellen Engpass eine finanzielle Unabhängigkeit wird. (1. WIN) Der qualifizierte Kaufinteressent hat zu viel Vermögen und möchte sein Geld in turbulenten Zeiten möglichst sicher anlegen, auch um der Entwertung durch Inflation zu entgehen. (2. WIN) Da der Käufer sein Geld lediglich (gewinnbringend) sicher parken möchte, beabsichtigt er nicht Eigenbedarf anzumelden und übernimmt den Mieter zu den ursprünglichen Konditionen, stattet ihn sogar mit Vollmachten für die Hausverwaltung aus und räumt zusätzliche Rechte ein, damit er möglichst wenig mit seiner Geldanlage zu tun hat. (Win-Win-Win).
Oder: Wenn zusätzlich nach einem Kaufvertrag sich herausstellt, dass jemand ein Denkmalobjekt wieder schön sanieren möchte, was die Umgebung oder Innenstadt sehr aufwertet
Oder: Wenn zusätzlich nach einem Pachtvertrag sich herausstellt, dass diese neue Gewerbeeinheit als Magnet für andere Gewerbe fungiert oder mehr Vielfalt und Attraktivität ins Quartier bringt

 

Beispiele, wo wir Bedenken äußern würden

    • Wenn Kaufinteressenten für ein selbst genutztes Einfamilienhaus ihre Arbeitsplätze viel zu weit entfernt hätten
    • Wenn eine Familie mit Kleinkindern eine selbst genutzte Wohnung im 8. Stockwerk ohne Aufzug kaufen möchte
    • Wenn eine hochbetagte Dame ohne Mittel für einen Gärtner ein Haus mit über 2.000 m² Garten kaufen möchte
    • Wenn Finanzierungen und Bilanzen nicht solide genug sind, wenn es z.B. um sanierungsbedürftige Denkmalschutzobjekte geht – Dies beurteilt aber in der Regel hoffentlich auch die Bank genügend
    • Wir würden auch “ethische Bedenken” beim Verkäufer anmelden, wenn es sich beim Käufer um einen Investor handelt, der bekannt ist für Leerstände oder Vernachlässigung der Bewirtschaftung (“unwürdig”)

Zusätzliche Beratung auf Wunsch sehen wir als Hauptpflicht eines guten Immobilienmaklers

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