Wohnimmobilien

 

Im Grundgesetz steht “Eigentum verpflichtet”. Und weiter “Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen”. Daher ist es fraglich, ob es korrekt ist, in Zeiten den Wohnraummangels, Gebäude leer stehen zu lassen. Die Marktpreise für Wohnraumimmobilien sind nahezu flächendeckend so gut gestiegen, dass es Sinn macht, seine Immobilie zu verkaufen, wenn einem das Vermieten zu viel ist. Vielleicht werden Sie sich wundern, wie begehrt Ihr Objekt ist.

 

Die Verkehrswertermittlung bei Wohnungen und Wohnhäusern

Handelt es sich um ein Renditeobjekt mit vielen Mietparteien, dass spielt der Ertragswertverfahren eine Größe. Andernfalls sollte man den Marktpreis mit dem Vergleichswertverfahren ermitteln, wenn es um einzelne Wohnungen geht. Sofern andere Wohnungen in vergleichbarer Lage, Größe, Standort und Beschaffenheit auf dem Markt zum Verkauf vorhanden sind, ermittelt sich der Wert aus einem Vergleichsverfahren daraus. Dabei ermitteln wir die möglichst realistische Preisspanne, die ein potenzieller Käufer bereit wäre zu zahlen. Bei einem Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder einem Reihenmittelhaus oder Reiheneckhaus kann dagegen das Sachwertverfahren zum Einsatz kommen. In allen genannten Fällen halten wir uns strikt an die Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Möchten Sie jetzt sofort binnen weniger Sekunden die Marktpreisspanne Ihrer Immobilie online ermitteln, dann können Sie das kostenlos HIER.

 

Die Mieterqualität

Generell lässt sich sagen, dass dort, wo eine niedrige Eigenheimquote ist, die Qualität / Zuverlässigkeit von Mietern höher ist. Man findet also schneller und bessere Mieter in Gegenden, wo es viele Mietwohnungen gibt – also weniger auf dem Land. Städte haben zudem den Vorteil, dass die Klientel häufig sogar akademischen oder sehr gut gebildeten Hintergrund vorweisen kann. Auch die Arbeitsplätze und Bildungsmöglichkeiten sind dort wesentlich verfügbarer. In der Stadt finden auch soziale Verwurzelungen besser statt, weshalb sich Mieter dort oft wohler fühlen und bleiben. Die Gefahr von ärgerlichen Mietnomaden ist als sehr gering einzustufen, seit die Mietrechtsreform vom 1. Februar 2013 greift. Hier wurde diesbezüglich die Position des Vermieters erheblich gestärkt, was Kündigung mit anschließender Räumung betrifft. Der gute Mieter allerdings ist derjenige, der zufrieden ist und dem der Eigentümer beständig ein gutes Zuhause und ein offenes Ohr bietet. Mieterqualität hat erfahrungsgemäß übrigens nichts mit der Herkunft zu tun – Der ordentlich gedresste typisch ordentliche Deutsche kann sich genauso als Querulant und Klagewütiger entpuppen, wie jeder andere auch. Prinzipiell aber sind solche Vorgänge äußerst selten und haben auch wir als private Vermieter von über einem Dutzend Einheiten noch nicht erlebt.

 

Das Mietverhältnis

Der Eigentümer hat bei Wohnraumvermietungen für einen guten Zustand zu sorgen. Der Mieter hingegen hat die Wohnung bzw. das Haus u.a. pfleglich zu behandeln, Schönheitsreparaturen selbst vorzunehmen und weitere Pflichten. Allerding stehen ihm eine große Palette an Rechten aus dem BGB zu. Die Verteilung von diesen Verantwortlichkeiten sollte, auch wenn sie im BGB bereits relativ detailliert geregelt ist, nochmals im Mietvertrag erläuternd festgehalten werden. So lassen sich von vornherein manche Themen vermeiden. Hilfreich ist es, dem Mieter seine Gestaltungsfreiheiten aufzuzeigen, damit er sein Zuhause als sein eigenes empfindet. Eine typische Win-Win-Situation ist eine Absprache, die es ermöglicht, dass wertsteigernde bauliche Maßnahmen hälftig unterstützt werden könnten. Vertrauensschaffung ist erfahrungsgemäß eine sehr wichtige und zielorientierte Notwendigkeit: Ein Mieter sollte sich nicht scheuen, den Vermieter anzusprechen, wenn es zum Beispiel um Mängelanzeigen geht. Es gibt bekanntlich Mängel, wie Wandverfärbungen, die, wenn sie nicht gemeldet werden, noch größere Schäden verursachen können. Beispielsweise könnte es sich um einen Wasserschaden handeln, der die Bausubstanz in dem Bereich stark angreifen kann. Generell muss das Verständnis geschaffen werden, dass eine rechtzeitige, gute und direkte Kommunikation etwas sehr wichtiges ist. Es vermindert auch das Risiko von Zerwürfnissen erheblich.

 

Das Mietrecht

Weiterlesen…

 

Kostenloser Mustermietvertrag zum Download

Ein Mietvertrag über Wohnraum sollte gar nicht so umfangreich sein. Die meisten Bestimmungen regelt bereits das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Regelungen im Mietvertrag, die den Mieter schlechter stellen als diese Bestimmungen sind schlichtweg unwirksam. Da Mieter sowie Vermieter aber nicht alle wesentlichen Bestimmungen des BGB kennen können, soll ein guter Mietvertrag diese gut verständlich kurz zusammenfassen. Außerdem können darin Sondervereinbarungen getroffen werden, wenn es um Überlassungen von Gegenständen, Einbauküchen oder anderem Inventar geht, oder um den Zustand, der vor Auszug wiederhergestellt werden muss oder nicht. Diesen Muster-Mietvertrag können Sie HIER in der Word-Version zum Nachbearbeiten runterladen.

Compare listings

Vergleichen