Es gibt begehrte Objekte, bei denen lohnt sich das sogenannte Bieterverfahren. Das hat Vor- und Nachteile, empfiehlt sich aber für begehrte Immobilien in besonders guten Lagen, die sehr gefragt sind.
Es gibt zwei Arten von Bieterverfahren
Interessenten können ihre Preisvorstellung nennen und kein Mitbewerber erfährt, wo das aktuell höchste Gebot liegt. Dies soll die Bieter anregen, möglichst nah an ihrer Schmerzgrenze zu bieten, statt hoch zu „pokern“. Einen zu niedrigen Preis anzugeben erhöht das Risiko, gleich raus zu sein. Dies sorgt regelmäßig dafür, dass von Anfang an höhere Preise genannt werden. Allerdings findet in der heißen Endphase auch kein Wettbieten statt, falls mehrere das Objekt ganz unbedingt erwerben möchten.
Auf einer passwortgeschützten Seite erfahren die zuvor angemeldeten Bieter das zum Zeitpunkt des Steigerungsverfahrens jeweils höchste aktuelle Gebot. Wird man überboten, erfährt man dies nahezu live und hat die Möglichkeit, das Gebot zu überbieten. Im Endspurt können hier sehr gute Verkaufspreise „hochgetrieben“ werden.
Der Verkäufer kann verlangen, dass die Teilnahme potenzieller Käufer am Bieterverfahren davon abhängt, ob eine Finanzierungszusage einer Bank oder eine gleichwertige Finanzbestätigung vorliegt, die Glaubhaft macht, dass ein seriöses Bieten überhaupt möglich ist. In aller Regel ist dies aber weder notwendig noch hilfreich. Denn ärgerlich ist es, wenn kurz vor Beginn des Bieterverfahrens Interessenten es zeitlich nicht hinbekommen, z.B. diese Unterlagen zu beschaffen. Auch sind viele nicht bereit, schon zu Beginn so viele sensible Daten herauszugeben – was sogar das ganze Verfahren ggf. als etwas unseriös erscheinen lassen kann. Es erfordert Vertrauen! Dadurch bilden sich weniger Interessenten. Man kann allerdings vereinbaren, dass eine Art Strafe stattfindet, wenn man von seinem Höchstgebot zurücktritt, um die Ernsthaftigkeit von Geboten sicherzustellen. Das könnte jedoch ebenfalls kontraproduktiv sein. In jedem Fall aber obliegt es dem Eigentümer, frei zu entscheiden, welcher Kandidat letztlich das Objekt haben kann oder ob notfalls ein neues Verfahren gestartet werden sollte.
Das Bieterverfahren hat ähnlich wie bei Versteigerungen den Sinn und Zweck, potenzielle Käufer zum schnellen und ehrlichen Handeln zu bewegen. Das Verfahren muss von allen Seiten verstanden worden sein . Sollte ein Gebot „versehentlich“ viel zu hoch abgegeben worden sein oder tritt jemand wieder zurück, muss dies einvernehmlich (ggf. gegen Zahlung einer Gebühr) akzeptiert werden. Es birgt somit das Risiko, dass ein Bieterverfahren neu gestartet werden muss, was mehr Zeitaufwand und eventuell auch Kosten verursachen kann. Häufig stehen Bieterverfahren auch im „Verruf“, da das System oftmals anfangs nicht vollständig verstanden wird. Direkte Preisvergleiche sind vielen Menschen lieber. Es muss jedem Teilnehmer glaubhaft gemacht worden sein und einleuchtend sein, dass Gebote stets ernst, real und notfalls nachgewiesen werden können. ULRICHS IMMOBILIEN verbürgt sich zumindest dafür, dass keine unlauteren Mittel wissentlich geduldet werden.
Wir führen mit jedem, der am Bieterverfahren teilnehmen möchte ein kurzes qualifizierendes Gespräch durch und erklären die Regeln, wie Mindestgebot, wie Gebote abgegeben werden können und welche Frist gilt. Das kann bereits bei einer Objektbegehung passieren oder dieses Gespräch findet danach statt. Der Interessent hat vor Teilnahme seine genauen Daten und ggf. Finanzierungsnachweise, sowie das Einverständnis zu den Regeln bzw. dem Ablauf gegeben. Dem Bieter wird dann ein Passwort gegeben, mit dem er auf einer geschützten Seite von ULRICHS IMMOBILIEN das jeweils höchste Gebot sehen sehen kann, um zu entscheiden, ob er mitgeht. Geboten wird per E-Mail, mit der E-Mail-Adresse, die dem Bieter rechtssicher zugeordnet werden kann. Als Zeitstempel zählt immer, wann eine Gebots-E-Mail „gesendet“ wurde und nicht, wann sie empfangen wurde.
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