Wir übererfüllen nachweisbar die gesetzlichen Vorgaben zur Maklererlaubnis der IHK (Maklerbrief) und zu den neuesten Regelungen zur Fortbildungspflicht für Makler und haben dafür die Befähigungen und Zertifikate. Zusätzliche Qualifikationen, wie die des IHK-geprüften Immobilienbewerters sollten unsere Kompetenz genügend darlegen. Wir ruhen uns nicht auf unseren Erfahrungswerten seit 2007 aus, sondern halten uns fachlich und rechtlich auf dem Neuesten Stand. Wir sind Mitglied z.B. beim Bundesverband für Immobilienwirtschaft (bvfi). In unserem Kooperationsnetzwerk befinden sich Bauingenieure, Architekten, Gutachter. Auch für mögliche Schadensansprüche, die wir zu vertreten hätten, qualifizieren wir uns durch eine Makler-Spezifische Vermögenschadenhaftpflichtversicherung.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus verpflichten wir uns zur strikten Neutralität gegenüber Verkäufern und Käufern. Das heißt, dass wir stets transparent, offen und ehrlich arbeiten wollen. Auch Käufer schätzen es sehr, wenn sie sich gut beraten fühlen. Natürlich kann zuvor abgesprochen werden, z.B. ob der Grund eines Verkaufs mit Diskretion behandelt werden soll oder nicht, aber generell sollte das Bedürfnis des Käufers, dies zu wissen, auch befriedigt werden. Zudem werden wir unsere Arbeit bestmöglich erledigen, indem wir frühzeitig Einblicke in das Grundbuch, Baulastenverzeichnis, Archivakten etc. nehmen, um genaue Eigentumsverhältnisse, Rechte Dritter, Nießbrauchrechte, Grunddienstbarkeiten, Lasten und öffentliche Lasten, Vorkaufsrechte, sowie ggf. bestehende Mietverträge evaluieren zu können, was letztlich auch wertbeeinflussend sein kann. Es wirkt sich auch bei potenziellen Käufern absolut POSITIV aus, wenn dieser Erkennt, dass wir im Sinne aller Beteiligten rechtssicher und mit gebotener Sorgfalt arbeiten, damit es niemals zu einer Rückabwicklung mit eventuellen Streitigkeiten kommt. Der qualifizierte Bebauungsplan und Flächennutzungsplan, sowie die Landesbauordnung und Bauvoranfragen beim Bauaufsichtsamt oder offene Situationen z.B. mit dem Denkmalschutz müssen geklärt sein, damit der Kunde im Bilde ist, ob er sein Vorhaben mit dem Kaufobjekt in die Wirklichkeit umsetzen kann. All dies zu klären ist unsere Leistung. Auf diese sollen Sie sich vollumfänglich verlassen können. Wir benötigen von unseren Kunden daher ein gewisses Maß an Zusammenarbeit, um in die Tätigkeit übergehen zu können.
Unser Anspruch an uns selbst ist nicht geringer, als dass Sie wirklich eine WIN-Situation haben und wir Ihnen diesen Mehrwert auch wirklich erbringen können. Nach einem Qualifizieren Gespräch entscheiden wir deshalb, ob wir für Sie tätig werden können oder nicht, d.h. ob für Sie z.B. ein Verkauf in unseren Augen einen Sinn für Sie ergibt oder nicht bzw. ob dieser so ohne weiteres überhaupt realisierbar ist unter Beachtung der Rechte Dritter (Banken etc.). Wir möchten sicherstellen, dass Sie für sich die richtige Entscheidung treffen. Daher gilt bei uns natürlich auch das Widerrufsrecht mit Rücktritt, falls Ihre Entscheidung doch noch nicht ausgereift genug war. Wir leisten sehr viel für unsere Entlohnung und möchten unser Engagement für eine Sache einsetzen, bei der auch wir „keine Bauchschmerzen“ haben, hinsichtlich der Frage, ob wir tatsächlich in Ihrem Interesse arbeiten. Mit gewissen ethische Ansprüche möchten wir hier herausstechen und GUT beraten – schon bei den ersten Gesprächen.
Intern arbeiten wir an einer steten Optimierung unserer Abläufe und Prozesse. Wir bemühen uns, im Nachgang einer jeden Kundenbeziehung, alle Vorgänge kurz zu rekapitulieren und auf Verbesserungswürdigkeit zu analysieren. Dabei ist uns Ihr Feedback im Anschluss außerordentlich wichtig. Da unser Aufgabengebiet und Wirkradius außerordentlich groß ist, auch in Zusammenarbeit z.B. mit Ämtern und Behörden, aber auch weiteren Sachverständigen, gilt es es, strukturiert und stets zeitnah zu arbeiten, damit Sie als Kunde schnelle und gute Ergebnisse sehen. Makler tragen viel Verantwortung, sind stets in der Bringschuld und müssen insofern schnell und zuverlässig arbeiten. Was zunächst lediglich als „Bürokratie“ erscheint, sind bei uns Formulare, die Arbeit ersparen sollen, mehrere Themen gleichzeitig behandeln und Korrespondenz (weitere Fragen) möglichst minimieren sollen. Denn auch das gehört zu unseren Leistungen: Sie sparen sich Zeit, wir liefern zuverlässige Tätigkeit.
Wir nehmen außerhalb unseres Provisionshonorars keinerlei Gelder an und wirken auch nicht durch Zuwendungen auf Dritte ein! Natürlich ist eine Provision / Maklercourtage an den Kaufpreis gebunden, aber dennoch führt dies nicht dazu, dass wir bei Immobilienbewertungen zu hoch ansetzen. Ehrlichkeit ist das Fundament unserer Arbeit und Geschäftsgrundlage. Hegen wir den begründeten Verdacht, dass diesem Gebot nicht nachgekommen wir, beenden wir unseren Auftrag.
Die EU-Geldwäscherichtlinie ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten. Das Geldwäschegesetz soll zukünftig auch bei der Vermittlung von Miet- und Pachtverträgen mit einer monatlichen Miete oder Pacht von mehr als 10.000 Euro (Nettokaltmiete) gelten. Bisher gilt es nur bei der Vermittlung von Kaufverträgen. Der Makler muss Verkäufer und Käufer bzw. Vermieter und Mieter/Pächter identifizieren bzw. gemäß §4 Abs. 3 GwG hat der Makler zur Feststellung der Identität seines Vertragspartners folgende Angaben zu erheben Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift. Aus diesem Grund nehmen wir auch keine Barzahlungen an.
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