Unsere Leistungen auf einen Blick

 

Wertermittlung für Ihre Immobilie

Es gibt drei standardisierte Wertermittlungsverfahren

Das Vergleichswertverfahren (§§ 24, 25, 26 ImmoWertV): Beim Vergleichswertverfahren ist nach ImmoWertV der Verkehrswert aus Kaufpreisen vergleichbarer Grundstücke/Objekte abzuleiten.
Das Sachwertverfahren (§§ 35 – 39 ImmoWertV): Grundsätzlich wird im Sachwertverfahren ermittelt, welche Kosten bei einem Neubau (Ersatz) des zu bewertenden Objektes entstehen würden. Im Anschluss wird die Abnutzung bewertet und abgezogen. Des Weiteren sind sonstige wertbeeinflussende Umstände zu berücksichtigen. Das Sachwertverfahren bezieht sich meist auf die baulichen Anlagen, der Wert des Grund und Bodens wird im Regelfall jedoch im Vergleichswertverfahren bestimmt.
Das Ertragswertverfahren (§§ 28 – 30 ImmoWerV): Ermittlung des Wertes von Renditeobjekten durch Berechnung der Erträge die mit diesen Objekten voraussichtlich erwirtschaftet werden.

Bei uns bekommen Sie eine kostenlose Wertermittlung nach dem Vergleichswertverfahren, damit Sie auf die Schnelle sehen können, was Ihre Immobilie für einen Verkaufspreis erzielen könnte.
Kommt dann bei Ihnen ein für Sie interessanter Wert heraus und Sie möchten gerne von uns als IHK-geprüfte Immobilienbewerter weitere Wertermittlungsverfahren durchgerechnet haben, dann können Sie Sie uns einfach kontaktieren. In den allermeisten Fällen reicht das allerdings das Vergleichswertverfahren bereits aus, wenn man dann noch bestimmte wertmindernden oder -steigernden Faktoren berücksichtig, bevor man einen möglichen Verkaufspreis taxiert.

Sie möchten eine sofortige Wertermittlung online und kostenlos durchführen? Dann geht es hier
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Vermarktung

Wir vermarkten Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Grundstück, egal, ob Wohnimmobilie oder Gewerbeimmobilie auf einschlägig bekannten Plattformen wie Immobilienscout24, Immowelt, Immonet und bis zu 150 weiteren Portalen. Wer auf Immobiliensuche ist, kommt um Ihr Angebot nicht herum. Wir garantieren maximale Reichweite, beste Sichtbarkeit und eine perfekte Darstellung Ihres Objektes in bestem Licht. Mit Drohnen-Videos, virtuellen Rundgängen, 3D-Ansichten, neuen Grundrissplänen, Weitwinkelfotografien und allem, was das Interesse weckt und die Aussagekraft erhöht. Dabei müssen potenzielle Käufer auch den Eindruck haben, dass nichts verschwiegen wird und alle wesentlichen Informationen, die eine Kaufentscheidung benötigt, auch widergegeben werden. Wir sind hier die Experten für rechtssicheres und dennoch attraktives Wording und besorgen uns alle wichtigen Informationen, die ein potenzieller Käufer benötigt (Z.B. bei den Baubehörden, Gemeinden, Archiven, etc.). Sie ersparen sich all diese Zeit. Wir bereiten Ihre Immobilie übrigens auch vor für gute Begehungen. Gartenarbeiten, Entrümpelungen oder notwendige Malerarbeiten können wir übernehmen, falls Sie für solches Aufhübschen keine Zeit haben.
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Gute Zusammenarbeit

Hohe Kosten, wie der Erwerb von Immobilien, bedeutet für den Käufer, eine verantwortungsvolle und durchdachte Entscheidung zu treffen. Verkäufer sowie Makler schulden es dem Käufer von daher, umfassend und vollständig über alles informiert zu werden. Nicht nur von gesetztes wegen, auch aufgrund des Anstandes und unserer eigenen Reputation als Makler. Das Gros der Arbeit nehmen wir Ihnen ab, indem Sie uns zur Einholung aller wichtigen Dokumente und Informationen eine Vollmacht geben. Somit können wir u.a. beim Bauaufsichtsamt, ggf. der Unteren Denkmalschutzbehörde, der Gemeinde, dem Grundbuchamt/Amtsgericht usw. alle wichtigen Informationen zusammentragen und prüfen, ob “Haken” existieren oder etwas Dringendes erwähnt oder ausgeräumt werden muss. Dafür sind wir Ihre kompetenten Service-Dienstleister, die Ihnen hier viel Zeit ersparen. Ferner benötigen wir z.B. von Ihnen existierende Baupläne, die wir zusammen mit denen von uns gemachten repräsentativen Fotos aufarbeiten.
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Finanzberatung

Als Makler und Darlehensvermittler sind wir keine Anwälte und Steuerberater. Dennoch sind wir sehr gut in der Lage, Ihnen äußerst wichtige Hinweise zu den Themen steuerlicher Absetzbarkeiten z.B. von Kaufnebenkosten, im Bereich Denkmalschutz oder Ensembleschutz zu geben. Zum Umgang mit öffentlichen Lasten und den Betriebskosten Ihrer Immobilie beraten wir Sie umfassend. Nur wenn Sie all die laufenden Kosten und ggf. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vor und nach Steuern, sowie Ihre persönliche Situation in einer Gesamtbilanz im Blick haben, können Sie kalkulieren, ob ein Kauf eine sichere Sache ist, Risiken birgt oder gar, ob davon abzuraten ist. Auch Ihre persönlichen Eigenschaften spielen dabei eine Rolle. Sind Sie sehr motiviert, vieles selber in die Hand zu nehmen, wenn es z.B. um die Hausverwaltung und das Gebäudemanagement geht? Diese Erwägungen und Analysen betreffen Käufer und Verkäufer gleichermaßen. Sind z.B. in räumlicher Nähe Erben, die sich einig sind und gleichzeitig motiviert, eine Immobilie wirtschaftlich und eigenverantwortlich instand zu halten, wäre es ggf. ratsam, nicht zu verkaufen, sondern das Objekt besser zu Lebzeiten noch zu überlassen ggf. mit Nießbrauchrecht.
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Eigentümerberatung

Eigentümer oder Vermieter, die erstmalig eine Immobilie ihr Eigen nennen benötigen Rat. Auch diejenigen, die sich entscheiden, die Hausverwaltung und das Gebäudemanagement selbst in die Hand zu nehmen, was durchaus zu attraktiven Einsparungen führen kann – wenn man weiß wie! Zunächst geht es jedoch darum, zu wissen, welche Verpflichtungen man eingeht und welche Kosten damit verbunden sind. Stichworte sind beispielsweise Öffentliche Lasten, wie die Grundsteuer, Straßenreinigung, Abfallbeseitigung, Abwasser, Kanalgebühren und ein paar weitere regelmäßig wiederkehrende Kosten, die ggf. zulasten Ihrer Mieter umlagefähig sind oder auch absetzbar sind. Wie erstelle ich eine eigene Betriebskostenabrechnung richtig und in Konformität mit der Betriebskostenverordnung? Welche Mietverträge sind wann am besten geeignet? Welche Übersicht benötigt ein Steuerberater? Warum sind Übergabeprotokolle so wichtig? Wir bieten Ihnen hier kostenlos ein ganzes Paket an Musterformularen, Berechnungstools, z.B. einen Betriebskostenabrechnungsgenerator und nützlichen Checklisten an, damit Sie es leichter haben.
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Win-Win-Situation

Eigentlich Win-Win-Win-Situation, wenn wir das Gefühl haben, dass wir durch unsere Leistung unsere Provision redlich verdient haben. Wir erheben den Anspruch darauf, dass unsere Kunden, Verkäufer/Vermieter, Käufer/Mieter, auch noch nach Jahren sagen können, dass sie einen guten Wurf gemacht haben. Dies betonen wir an anderer Stelle auch nochmals genauer in unserem Verhaltenskodex. Wir möchten für alle Beteiligten einen echten Mehrwert durch Ihre Abschlüsse und unsere Expertenleistung, die Ihnen diese Möglichkeit verschafft. Unsere Provision darf in keinem Fall ausschlaggebend für uns sein, wenn wir dieses Umfeld nicht schaffen können und somit keine “ehrliche” Leistung erbringen können. Daher sind oben genannte Punkte in Sachen Beratung und Betrachtungen essenziell, wenn wir nicht das Gefühl haben, dass Sie sich sicher fühlen in Ihrem Tun.
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Energieberatung

Sie möchten Geld sparen oder die Kennwerte Ihres Gebäudes hinsichtlich Energieverbrauch verbessern? Hier bieten wir nicht nur den Kaufinteressenten tolle Möglichkeiten dazu. Wer jedoch eine Immobilie erwirbt, möchte möglichst alles über sie erfahren, zum Beispiel auch, ob es im Rahmen von ohnehin anstehenden Baumaßnahmen lohnen würde, wiederkehrende Kosten zu reduzieren. Als Energieberater unterstützen wir Sie mit Infrarot-Wärmebild-Gebäudethermografien um Schwachstellen zu identifizieren, Dämmung und Isolation zu beurteilen – und Optimierungen oder Entscheidungen herbeizuführen.
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FAQ

Zu häufig gestellten Fragen können Sie sich selbst bereit im Vorfeld informieren, wenn es um Veräußerungsgeschäfte im Immobilienbereich geht. Immerhin veräußert oder erwirbt man nicht alle Tage eine Immobilie und gewisse Abläufe können bereits von Verkaufswilligen und Kaufwilligen im Vorfeld erledigt werden, um den anschließenden Prozess besser vorbereitet zu haben. Es gibt viele Fachtermini und Abkürzungen, vieles, was beachtet werden muss. Das allermeiste betrifft nur uns als Makler, die Behörden und später den Notar und können wir von Ihnen als “Unwesentlich” fern halten. Doch damit wir überhaupt tätig werden können, gibt es natürlich dennoch einiges zusammengefasst zu wissen.
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