Der Hausverkauf

 

Als Immobilienmakler und Immobilienbewerter gehen wir typischerweise wie folgt vor.

  1. Wir erörtern zunächst mit dem Verkaufsinteressent, ob es Sinn macht, die Immobilie zu verkaufen, wem sie alles gehört bzw. ob keine Ansprüche Dritter existieren, wie z.B. ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht
  2. Es wird eine circa-Marktwertermittlung und eine Marktanalyse angefertigt
  3. Wird der Maklerauftrag gegeben, kommen wir vorbei und begutachten Haus und Grundstück, sammeln von Ihnen die wesentlichen Informationen
  4. Grundbuch, Lageplan, Bebauungsplan und weitere Dokumente, wie z.B. aus Stadtarchiven besorgen wir in aktueller Fassung
  5. Eine fundierte Immobilienwertermittlung im Sachwertverfahren nach der ImmoWertV wird durchgeführt oder wahlweise, falls es sich um ein Mietshaus oder Wohn- und Geschäftshaus handelt, im Ertragswertverfahren
  6. Sollte das Objekt für gute Begehungen und ein erstklassiges Exposé aufgehübscht werden, dann arrangieren wir das auf Wunsch für Sie:
    Garten, Eingangsbereich, Treppenhaus, ggf. Entrümpelung, Malerarbeiten usw.
  7. Professionelle Fotografien, Panoramen, Weitwinkelaufnahmen, virtuelle Rundgänge und Drohnenüberflug-Videos werden erstellt
  8. Grundrisspläne und 3D-Ansichten können nach unserem Aufmaß oder bestehenden Grundrissen erstellt werden
  9. Mit allen Aufnahmen, Informationen, Plänen und Dokumenten erstellen wir ein hochklassiges Exposé mit aussagekräftigem Wording, das Sie überprüfen und zuletzt “absegnen”
  10. Die Vermarktungskampagne: Ihr Exposé wird auf führenden Immobilienplattformen und bis zu 150 weiteren Portalen mit maximaler Reichweite und bester Sichtbarkeit online gestellt
  11. Zeitgleich informieren wir alle potenziellen Interessenten in unserem eigenen exklusiven Kundennetzwerk
  12. Wir führen qualifizierende Interessenten-Gespräche und organisieren Begehungstermine
  13. Bei Begehungen geben wir unsere gesamte objektive und fundierte Expertise zu Ihrem Objekt ab und beraten Käufer ggf. schon im Vorfeld über bauliche Möglichkeiten und Finanzierungsfragen
  14. Bei einer engeren Auswahl der Kaufinteressenten prüfen wir Bonitätsnachweise und Finanzierungszusagen z.B. von Kreditinstituten 
  15. Verhandlungsgespräche: Sollten mehrere Interessenten zusagen, kann ein Bieterverfahren stattfinden, andernfalls der Kaufpreis nach unten korrigiert werden – Sie entscheiden natürlich bei alldem
  16. Letztlich behält sich der Eigentümer und Verkäufer das Recht vor, den geeignetsten Käufer selbst zu bestimmen – oder auch gar nicht zu verkaufen
  17. Kaufvertrag beim Notar

ULRICHS IMMOBILIEN strebt immer eine WIN-WIN-Situation an. Grundvoraussetzung ist, dass der echte Geschäftswille beider Vertragsparteien eindeutig festgestellt werden muss: Der Verkäufer muss den eindeutigen Willen haben, die Immobilie zu verkaufen und darf nicht “gedrängt” werden, muss seinen Mehrwert für sich klar erkennen. Der Käufer soll ebenfalls noch nach langer Zeit mit seiner Kaufentscheidung zufrieden sein. Darum ist es wichtig, rechtliche Unwägbarkeiten unbedingt zu klären, um Rückabwicklungen auszuschließen. Eine fundierte Eigentümerberatung gibt dem Kaufinteressenten die Sicherheit, die er als künftiger Eigentümer benötigt, damit er das Objekt sinnvoll und nach seinen Plänen auch nutzen kann, was bei der Entscheidungsfindung zum Kauf oder Nicht-Kauf enorm hilft. Als Immobilienmakler nimmt ULRICHS IMMOBILIEN Ihnen all diese Arbeit ab. Rechtssicher, professionell, gründlich und zügig.

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