Tippgeber-Prämie beim Immobilienverkauf

Tippgeberprogramm

Sie wissen aus Ihrem Bekanntenkreis, Freundeskreis, dem beruflichem Umfeld oder einfach durch Zufall wo aktuell eine Immobilie verkauft werden soll?

Geben Sie uns einen Tipp und wir honorieren Ihr Engagement mit einer attraktiven Prämie!

ULRICHS IMMOBILIEN belohnt Tippgeber und beteiligt diese an der verdienten Maklerprovision. Sie haben einen Verwandten, einen Bekannten oder einen Freund, der eine Immobilie verkaufen möchte. Egal ob es sich um ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Baugrundstück handelt, wir sind für unsere Kunden in Erlangen, Nürnberg, Fürth, Bamberg, Forchheim oder Ansbach ständig auf der Suche nach geeigneten Objekten.

Beispiel Hausverkauf:
Durch einen Tipp von Ihnen verkaufen wir erfolgreich ein Einfamilienhaus zu einem Preis von 500.000 EUR. Sie erhalten dadurch 10% unserer Netto-Provision in Höhe von 6% vom Kaufpreis. Das wäre bei dem genannten Verkaufserlös eine Tippgeber-Prämie von 3.000 EUR für Sie!

*Für jeden Immobilien-Tipp, der zu einem erfolgreichen Abschluss führt, erhalten Sie eine Tippgeber-Provision in Höhe von 10% unserer Maklercourtage, mindestens aber 1000€.

Sie kontaktieren uns

... und erhalten von uns eine Tippgeber-Garantie sobald wir die Empfehlung geprüft haben

Wir bestätigen den erfolgreichen Tipp

... wenn das Objekt noch nirgendwo als "zu verkaufen" bekannt ist

Sie erhalten umgehend die Prämie

... wenn es zu einem Verkauf kommt und wir unsere Courtage erhalten haben

Sollten Sie also jemanden kennen, der eventuell Interesse daran haben könnte, eine Immobilie zu verkaufen, dann hinterlassen Sie bitte kurz Ihre Kontaktdaten. Wir melden uns umgehend, damit wir Ihnen vertraglich die Tippgeber-Provision garantieren können:

Am Tippgeberprogramm teilnehmen

Die Rahmenbedingungen

  • Als Eigentümer des Objektes und als Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers können Sie nicht Tippgeber werden. Sie dürfen aber sehr wohl mit dem Eigentümer bekannt, befreundet oder auch verwandt sein.
  • Das Angebot richtet sich ausdrücklich nicht an Personen, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Mandanten/Kunden stehen (wie Steuerberater, Rechtsanwälte). Auch sind Personen ausgeschlossen denen es anderweitig standesrechtlich untersagt ist, Tippgeberprämien zu berechnen.
  • Es gelten folgende Voraussetzungen für die Auszahlung der Tippgeber-Prämie:
    • Das Tippgeber-Formular (siehe unten) ist uns ausgefüllt und original unterschrieben zugegangen.
    • Ihr Immobilien-Tipp bezieht sich auf ein Objekt im Raum Erlangen, Nürnberg, Fürth, Bamberg, Forchheim oder Ansbach.
    • Uns war die Verkaufsabsicht des Eigentümers noch nicht bekannt.
    • Wir haben aufgrund Ihres Tipps einen erfolgreichen Vertragsabschluss vermitteln können.
    • Die Maklerprovision ist vollständig bei uns eingegangen.
  • Sofern uns mehrere Immobilien-Tipps zu ein und demselben Objekt zugehen, entsteht nur mit dem ersten Tippgeber eine Tippgeber-Vereinbarung.

Sie erhalten von ULRICHS IMMOBILIEN eine Prämien-Garantie, sobald wir Ihren Tipp erhalten haben.

 

Sehr gute Erfolgsaussichten für Sie!

Wenn Sie uns als kompetenten Partner für den Immobilienverkauf bereits empfohlen haben und wir dem Verkäufer ein professionelles und maßgeschneidertes Marketingangebot unterbreiten, dann steht einem Maklervertrag nicht mehr viel im Weg. Ihre Prämie kann somit noch leichter zur Realität werden!

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