Eine Betriebskostenabrechnung richtig erstellen
Im Volksmund auch Nebenkostenabrechnung oder ganz richtig Jahresbetriebskostenabrechnung. Wie Sie diese richtig erstellen, erfahren Sie hier. Zunächst sollten Sie wissen, wo Sie die Rechtsgrundlage dafür finden. Diese ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Unter Betriebskosten bzw. Nebenkosten listet die BetrKV folgende Punkte auf
- öffentliche Lasten des Grundstücks
- Grundsteuer
- Städtische Abfallgebühren
- Städtische Straßenreinigungsgebühren
- Niederschlagswassergebühr
- Kanalgebühr
- Wasserversorgung
- Entwässerung / Abwassergebühren gem. Menge des Wasserverbrauchs
- Heizkosten und Warmwasser (falls nicht selbst Kunde bei Stadtwerken)
- Betrieb und Wartung der Warmwasser- und Heizungsanlage
- Betriebskosten eines Aufzugs
- Zusätzliche Kosten für Straßenreinigung/Winterdienst und Müllbeseitigung (Papier z.B.)
- Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Gartenpflege
- Beleuchtung (z.B. Treppenhaus und Keller)
- Schornsteinreinigung
- Sach- und Haftpflichtversicherung für das Gebäude
(Gebäudeversicherung und Grundstückshaftpflichtversicherung) - Hauswart / Hausmeisterservice
- Kosten für den Betrieb einer Gemeinschafts-Antennenanlage, nur noch bis zum 30. Juni 2024: Kabelgebühren
- Einrichtungen für die Wäschepflege
- sonstige Betriebskosten
Eine Betriebskostenabrechnung muss einen Zeitraum von einem Jahr abdecken. Dabei ist es unerheblich ob das vom 1.1. bis 31.12. ist, oder vom 1.3. bis 28.2. nächsten Jahres. Der Vermieter muss spätestens 12 Monate nach dem Ende der der Abrechnungsperiode die Abrechnung an die Mieter überreicht haben. Wenn Mieter innerhalb dieses Abrechnungszeitraums ausziehen, dann trägt normalerweise der Mieter die Kosten für die Zwischenablesung für seine Verbräuche, z.B. für Gasverbrauch, Wasserverbrauch und Stromverbrauch. Auch hier gilt dann die Frist 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums für den Zugang der Abrechnung.
Was muss eine Betriebskostenabrechnung enthalten?
- Zusammenstellung aller Kosten aller Einheiten für das Gesamthaus / Gemeinschaft
- Nennung der Verteilerschlüssel
- Berechnung des Anteils des Mieters
- Nennung und Abzug der bereits gezahlten Nebenkosten
- Bei Wohnraummietern sind alle Kosten Brutto anzugeben
- Bei Gewerblichen Mietverträgen gibt es Besonderheiten
- Hier sollte immer eine laufende Rechnungsnummer enthalten sein
- Die Angabe der Steuernummer, ggf. ESt-Nr.
- Alle Kosten in Netto-Beträgen
- Der Endbetrag für die Betriebskostennachzahlung / -erstattung muss wiederum mit der vollen USt angewendet / multipliziert werden und diese (sowohl Prozentangabe sowie Betrag) muss ausgewiesen werden
Verteilungsschlüssel bei der Nebenkostenabrechnung
Nun müssen laut Betriebskostenverordnung diese Kosten fair und korrekt auf die Mieter verteilt werden. Dazu gibt es folgende Aufteilungsschlüssel
- Aufteilung nach Wohneinheiten (z.B. bei 9 Einheiten dann 1/9)
- Aufteilung nach Personenzahl
- Aufteilung nach Wohnfläche
- Aufteilung nach tatsächlichem Verbrauch (vorgeschrieben bei Heizung und Warmwasser)